Die Ausnahme von der Regel
Der Grundsatz bei jeder Rechtsschutzversicherung: versichert sind Fälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn liegt. Wer schon Ärger hat, ist normalerweise zu spät dran, egal bei welchem Versicherer.
ARAG weicht das für Mieter an einer Stelle auf. Der Sofort-Tarif deckt bestimmte Streitfälle auch dann, wenn sie beim Vertragsschluss bereits begonnen haben, solange noch kein Anwalt eingeschaltet und keine Klage eingereicht wurde. Die Rückwirkung ist zeitlich begrenzt und gilt nicht pauschal für jeden Streit, sondern für eine engere Auswahl an Fällen.




