Der Punkt, an dem der Privatvertrag aufhört
Der Übergang in die Selbstständigkeit passiert oft schrittweise: erst nebenbei, dann hauptberuflich. Der Rechtsschutzvertrag bleibt derselbe. Und der deckt genau bis zu dem Moment, in dem die Tätigkeit gewerblich wird, danach nicht mehr.
Das ist besonders tückisch bei Menschen, die angestellt sind und nebenher freiberuflich arbeiten: Der Arbeitsrechtsschutz aus dem Privatvertrag greift für das Angestelltenverhältnis, nicht für den Streit mit einem Auftraggeber der Nebentätigkeit.

