Warum Privatrechtsschutz hier nicht greift
Das ist die Lücke, die wir am häufigsten sehen. Der klassische Privat- und Wohnungsrechtsschutz schützt Sie als Mieter oder als Bewohner Ihrer eigenen Immobilie. Sobald Sie selbst vermieten, ist das eine wirtschaftliche Tätigkeit, und die ist im Privattarif regelmäßig ausgeschlossen.
Konkret heißt das: Wer eine Eigentumswohnung geerbt und vermietet hat, im guten Glauben eine Rechtsschutzversicherung besitzt und dann eine Räumungsklage führen muss, zahlt sie in voller Höhe selbst. Der Vertrag ist nicht schlecht, er ist nur für etwas anderes gemacht.

