Warum der Standardtarif bei Starkregen nicht zahlt
Deutsche Sachversicherungen unterscheiden nicht danach, wie nass etwas geworden ist, sondern danach, woher das Wasser kam. Leitungswasser, also Wasser aus Rohren und angeschlossenen Geräten, ist in Hausrat und Wohngebäude standardmäßig enthalten. Wasser von außen ist es nicht.
Die Trennung ist gewollt: Naturgefahren treffen ganze Straßenzüge gleichzeitig, während ein Rohrbruch ein Einzelfall bleibt. Deshalb werden sie getrennt kalkuliert und getrennt verkauft.
Für Sie heißt das: Wenn der Keller nach einem Gewitter unter Wasser steht und die Ablehnung kommt, ist sie in aller Regel korrekt. Entscheidend ist, ob der Baustein im Vertrag steht.


