Warum der Standardtarif bei Starkregen nicht zahlt
Deutsche Sachversicherungen unterscheiden nicht danach, wie nass etwas geworden ist, sondern danach, woher das Wasser kam. Leitungswasser, also Wasser aus Rohren und angeschlossenen Geräten, ist in Hausrat und Wohngebäude standardmäßig enthalten. Wasser von außen ist es nicht.
Das ist keine Lücke, die ein Versicherer versehentlich gelassen hat, sondern eine bewusste Trennung: Naturgefahren treffen ganze Straßenzüge gleichzeitig, während ein Rohrbruch ein Einzelfall bleibt. Deshalb werden sie getrennt kalkuliert und getrennt verkauft.
Für Sie heißt das: Wenn der Keller nach einem Gewitter unter Wasser steht und die Ablehnung kommt, ist sie in aller Regel korrekt. Die Frage ist nicht, ob der Versicherer sich windet, sondern ob der Baustein im Vertrag steht.


